+++ Offenlegung brisanter urkundlicher Beweise auf meinrecht.allesfakten.de +++ Die Berichterstattung erfolgt weiterhin hier auf allesfakten.de +++
Uns geht es nicht um „Einflussnahme“ auf das Verfahren, sondern um Transparenz. Uns geht es darum, dass das vorliegende Verfahren nach Recht und Gesetz und nicht nach Einflusssphären, Nützlichkeitserwägungen, der Reputation von Verfahrensbeteiligten oder eventuellen privaten oder dienstlichen Beziehungsgeflechten durchgeführt und entschieden wird.
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Das Grundurteil der 3. Zivilkammer vom 06.07.2023 gibt uns dem Grunde nach Recht, rechtmäßig vom Vertrag zurückgetreten zu sein. Der Vertrag muss zurückabgewickelt werden. Das Haus kann von der Natur der Sache her nicht zurückgegeben werden. Aus diesem Grunde soll dem Bauunternehmer eine angebliche Bereicherung auf unserer Seite angerechnet werden.
In einem anschließenden Betragsverfahren soll geklärt werden, welchen Rest- bzw. Verkehrswert das Haus noch hat. Dazu bedarf es schon wieder eines Gutachtens. Wer soll diesmal die Kosten tragen? Seit 13 Jahren wurden wir immer zur Kasse gebeten.
Info: Der Bauunternehmer hat statische Berechnungen vorlegen lassen, die nachweislich vorsätzlich manipuliert wurden. Ihre Vorlage im Verfahren beim Gericht stellt demnach einen erneuten - strafrechtlich relevanten - Versuch dar, das Gericht in die Irre zu führen.
Der geladene Sachverständige (Zeuge) gibt dem Gericht Auskunft darüber, dass das Haus aus mehreren Gründen nicht standsicher ist. Gehe direkt zu Letzte Erkenntnisse . - Wir mussten das Darlehen viel früher als geplant in voller Höhe zurückzahlen, weil das vereinbarte Bauspardarlehen nicht ausgezahlt wurde. Die Zwangsvollstreckung ist vom Tisch. Das Anwesen bleibt unser Eigentum und alle Beweise bleiben erhalten!!!
Hausbau im Saarland mit Bauunternehmen im Fertigbau und Massivbau +++ Pfusch am Bau? +++ Die Story: Rebmann vs. Fertigbau Firma aus dem nördlichen Saarland +++ in Herbitzheim, Langenweidenweg 11
Bild Saarland (Print-Ausgabe) vom 02.11.2023
Bild (Online-Artikel) 02.11.2023 - Gersheim (Saarland)
Ring- und Erddruckbalken - Stützwand ohne erforderliches Fundament 😱
Kardinalfehler 😱 Bodenverhältnisse - Abdichtung falsch - A b r i s s
Bild Saarland (Print-Ausgabe) vom 31.07.2023
Bild (Online-Artikel) 31.07.2023 - Gersheim (Saarland)
Versuchter Prozessbetrug in mehreren Fällen 😱
Bild Saarland (Print-Ausgabe) vom 22.04.2023
Bild (Online-Artikel) 22.04.2023 - Baupfusch - der Kampf geht weiter
Bild Saarland (Print-Ausgabe) vom 20.01.2023
Bild (Online-Artikel) 20.01.2023 - Baupfusch - Haus soll zwangsversteigert werden
Bild Saarland (Print-Ausgabe) vom 14.09.2022
Bild (Online-Artikel) 14.09.2022 - Nicht eingezogen, schon einsturzgefährdet
Bild Saarland (Print-Ausgabe) vom 13.07.2022
Bild (bundesweite Print-Ausgabe) vom 13.07.2022
Bild (Online-Artikel) 13.07.2022 - Neuer Prozess-Ärger
Bild Saarland (Print-Ausgabe) vom 15.12.2021
Bild (Online-Artikel) 15.12.2021
Prozessverschleppung 😱
Achtung!Es liegen weitere erdrückende Beweise vor, dass sich anderer Personenkreis ebenfalls jede erdenkliche Mühe gibt das Verfahren zu verschleppen.
Zu diesem Thema wird es noch eine umfängliche Berichterstattung geben.
Verdacht Beihilfe 😱
Achtung!Zu gegebenen Zeitpunkt werden weitere Informationen veröffentlicht.
Bodenplatte 😵
Die Abwasserrohre, nicht mehr zugänglich, da unter der Bodenplatte, werden nicht eingesandet.
Die Bodenplatte ist nicht tragend konzipiert und trotzdem stellt die Fertigbau Firma eine tragende Stützwand darauf, die dadurch statisch nicht nachgewiesen werden kann. Die Standsicherheit des Hauses ist nicht gewährleistet.
Elektroinstallation - Lebensgefahr 😱
Estrich ist zu dünn
Katastrophe - Isolierung
Chaos - Installation
Die Elektroinstallation ist so katastrophal, dass ein Extra-Artikel dafür existiert.
Dachbefestigung
Unendliche Liste 😱
Die Liste der Baumängel ist lang: Fehlende Abdichtung gegen drückendes Wasser, unzureichende Wärmedämmung, nicht fachgerechte Herstellung von Ring- und Erddruckbalken (Statik), lebensgefährliche Fundamenterdung – um nur einige zu nennen. Die Rebmanns können nachweisen, dass der Bauunternehmer sie betrogen hat. Mängel wurden arglistig verschwiegen, Kellerräume anstatt der bestellten Büroräume geliefert, die Innenfläche eigenmächtig verkleinert, vorsätzlich falsche und manipulierte Statiken eingereicht. Der Straftatbestand der Baugefährdung steht im Raum. Der Bauunternehmer versucht die Mängel herunterzuspielen. Doch eine Sanierung des Wohnanwesens kommt nicht in Betracht. Das Haus muss abgerissen werden.
Ein klarer Fall vor Gericht – sollte man meinen. Doch die Rebmanns kämpfen nunmehr im 13. Jahr vor dem Saarbrücker Landgericht und dem Saarländischen Oberlandesgericht um ihr Recht. Sie fordern die Rückerstattung des gezahlten Werklohns und Schadenersatz wegen nutzlos gewordener Investitionen. Insgesamt beläuft sich die Klageforderung – einschließlich Zinsen und Kosten – auf rund eine halbe Million Euro. Doch die Gerichte fassen den Bauunternehmer mit Samthandschuhen an. Mehrmals versucht man die Rebmanns in einen ungünstigen Vergleich zu drängen. Der gerichtliche bestellte Sachverständige leistet Täuschungsversuchen des Bauunternehmers Vorschub. Wichtige Schriftstücke bekommen die Rebmanns nicht zu Gesicht. Regelmäßig versucht der Bauunternehmer das Gericht zu täuschen.
(31.07.2023) Vordergründig betrachtet kann man das Urteil als einen ersten Teilerfolg ansehen. Das Gericht spricht den Eheleuten Rebmann eine Summe von vorläufig rund 100.000,00 EUR (inkl. Zinsen) zu und spricht im Wege eines sog. Grundurteils aus, dass die Haftung der Beklagten auf Grund eines wirksamen Rücktritts vom Vertrag dem Grunde nach gegeben ist.
Allerdings ist der Kampf der Rebmann damit nicht zu Ende, da das Gericht die neuralgischen Punkte, die zu einer hundertprozentigen Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises und weiterem Schadenersatz führen (insbesondere die Entwässerungsproblematik) außen vor gelassen und dem nun folgenden sog. Betragsverfahren vorbehalten hat.
Auffällig ist, dass die Arglist-/Betrugstatbestände (insb. Vortäuschung der Genehmigungsfähigkeit des Wohnanwesens mit Drainage, Herstellung von Kellerräumen statt Büroräumen im Untergeschoss, eigenmächtige Verkleinerung der Wohnfläche) außen vor gelassen wurden.
(06.07.2022) Das Gericht beabsichtigt, den kompletten Begutachtungsprozess neu aufzurollen. Wir werden versuchen, dies zu verhindern, da meine Mandanten zwischenzeitlich wesentliche neue Erkenntnisse gewonnen haben, die mehrfach schriftsätzlich in den Prozess eingebracht worden sind, die der Richter aber geflissentlich ignoriert. Der vom Gericht geforderte Nachweis, dass meine Mandanten berechtigter Weise das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Baufirma verloren haben, dürfte auf Grund der gravierenden Mängel und der betrügerischen Vorgehensweise des Bauunternehmers bereits erbracht sein.
(18.01.2022) Aufgrund der zahlreichen Ungereimtheiten im vorliegenden Verfahren und der außergewöhnlichen Verfahrensdauer haben wir uns nunmehr entschlossen, die Öffentlichkeit zu suchen, so unser Rechtsanwalt in seinem Schriftsatz zum Az. 3 O 32/16 an das Landgericht Saarbrücken.
(07.02.2021) der Rechtsanwalt erklärte bereits 2021 dem Gericht gegenüber, dass der Rechtsstreit bereits zu diesem Zeitpunkt im Sinne der Kläger zur Entscheidung reif sei und es einer Fortsetzung der Beweisaufnahme nicht mehr bedurfte, ohne dass damit eine Rücknahme von Beweisanträgen oder gar ein Verzicht auf Beweismittel verbunden war.
Das Grundurteil der 3. Zivilkammer vom 06.07.2023 gibt uns dem Grunde nach Recht, rechtmäßig vom Vertrag zurückgetreten zu sein.
Der Vertrag muss zurückabgewickelt werden. Das Haus kann von der Natur der Sache her nicht zurückgegeben werden. Aus diesem Grunde soll dem Bauunternehmer eine angebliche Bereicherung auf unserer Seite angerechnet werden.In einem anschließenden Betragsverfahren soll geklärt werden, welchen Rest- bzw. Verkehrswert das Haus noch hat. Dazu bedarf es schon wieder eines Gutachtens. Wer soll diesmal die Kosten tragen? Seit 13 Jahren wurden wir immer zur Kasse gebeten.
Die 3. Zivilkammer hat in der mündlichen Verhandlung vom 20.04.2023 die Verkündung einer Entscheidung erst für den 6. Juli 2023 um 9 Uhr (Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken - Raum 114NG) angekündigt - Begründung: urlaubsbedingt.
Info: Der Bauunternehmer hat statische Berechnungen vorlegen lassen, die nachweislich vorsätzlich manipuliert wurden. Ihre Vorlage im Verfahren beim Gericht stellt demnach einen erneuten - strafrechtlich relevanten - Versuch dar, das Gericht in die Irre zu führen.
Unser Haus ist nicht standsicher, bestätigt der Sachverständige (Zeuge).
Der Sachverständige teilt die Bedenken der Unteren Bauaufsicht bzgl. der Standsicherheit des Erddruckbalkens.
Die mittlerweile zuständige 3. Zivilkammer hat mündliche Verhandlung für Donnerstag den 20.04.2023 anberaumt.
Die 3. Zivilkammer hatte dem Bauunternehmer ein zweites Mal Gelegenheit gegeben, den von der Unteren Bauaufsicht in ihrer Nutzungsuntersagungsverfügung geforderten Nachweis der Standsicherheit des Erddruckbalkens (Foto/s - Youtube ) und der lastabtragenden Querwand (Gründungsplan - Fundament fehlt ) hinsichtlich der tatsächlich erfolgten Bauausführung vorzulegen. Das Gericht hat mündlichen Verhandlungstermin anberaumt für Donnerstag den 20.04.2023 um 10:30 Uhr - Ort: Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken in Raum 114NG. Die Verhandlung ist öffentlich.
Das Verfahren schleppt sich dahin, obwohl es definitiv entscheidungsreif ist!
Es ist uns bewusst geworden, welche Gefahr von dem Haus offensichtlich für Mensch und Tier ausgeht. Der zuletzt zuständige Sachverständige für Statik hat festgestellt und schriftlich in mehreren Schreiben an das Gericht festgehalten, dass der statisch relevante Erddruckbalken (Foto/s - Youtube ), welcher den Erddruck aus dem Hang auffangen soll nicht standsicher ist, wenn eine 11,5 cm Stützwand, die als mittleres Auflager dient, statisch nicht nachgewiesen ist. Der Bauunternehmer wehrt sich mit Händen und Füßen seit über einem Jahrzehnt die statischen Unterlagen zu liefern. Jetzt wird verständlich aus welchem Grund er so handelt. De facto ist das Haus einsturzgefährdet, da der Erddruckbalken nicht standsicher ist. In mehreren Schreiben hat der Sachverständige für Statik immer wieder darauf hingewiesen und die erforderlichen Unterlagen vom Bauunternehmer eingefordert aber diese nie erhalten. Der Sachverständige stellte fest, dass die statischen Berechnung des Bauunternehmers falsch sind und der Erddruck, der auf dem Erdruckbalken lastet viel höher ist als angenommen. Ein privates Bodengutachten liegt allen Beteiligten schon vor Prozessbeginn vor, welches die fehlerhaften Annahmen bei den statischen Berechnungen durch den Bauunternehmer belegt - (siehe Bodengutachten/Reibungswinkel ) Die Angaben des Sachverständigen entsprechen den Werten des Bodengutachtens.
Die bereits erwähnte 11,5 cm Stützwand spielt in den statischen Berechnungen eine große Rolle. Wir haben entdeckt, dass diese Stützwand, welches eine tragende Wand ist, über kein Fundament verfügt. Die Fotos, die bereits seit über 11 Jahren allen Beteiligten vorliegen, belegen diesen gefährlichen Fehler (Gründungsplan - Fundament fehlt ). Ein Vorlesungsskript eines Professors der Universität Darmstadt, welches allen Beteiligten ebenfalls vorliegt, bestätigt die Notwendigkeit eines Fundaments.
Am 06.07.2022 erstatten wir Anzeige bei der Unteren Baubehörde (UBA). Am 11.08.2022 ist ein Termin mit der UBA vereinbart. Man will sich die Situation vor Ort anschauen. Der Besichtigungstermin findet statt...
Bereits vor über 11 Jahren wurden nachweislich diese erwähnten statischen Unterlagen vom Bauunternehmer angefordert. Dies hat eine Zufallsentdeckung ergeben, denn nach über einem Jahrzehnt ist uns ein Beweismittelordner in Hände gefallen, der uns bis zu diesem Zeitpunkt vorenthalten wurde. Die angesprochenen statischen Unterlagen, den Erddruckbalken betreffend, sind jedoch aus dem Beweismittelordner irgendwann entnommen worden und blieben verschwunden.
Dieser Zufallsfund hat auch folgendes wichtiges ans Licht gebracht, nämlich dass seit über einem Jahrzehnt bekannt ist, dass das Haus hätte gegen drückendes Wasser abgedichtet werden müssen (Bauantrag - Punkt 13 ). So hatte es der Bauunternehmer nämlich in seinem Bauantrag an die Untere Baubehörde (UBA) erklärt und daraufhin die Baugenehmigung erhalten. Das Haus ist nachweislich, augenscheinlich und technisch nicht gegen drückendes Wasser abgedichtet. Der Bauunternehmer hat lediglich eine nicht genehmigungsfähige Drainage konstruiert. Bereits im privaten Bodengutachten wird festgehalten, dass die Einleitung von Drainagewasser in die Ortskanalisation verboten ist. Auf unsere Anfrage hin hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) das grundsätzliche Einleitungsverbot bestätigt. Das Bodengutachten, welches von der Gegenseite nie bestritten wurde, bestätigt, dass der Untergrund keine andere technische Lösung als die Abdichtung gegen drückendes Wasser zulässt. Die Bauabteilung der Gemeinde Gersheim teilt uns auch schriftlich mit, dass es bislang keine Ausnahmegenehmigung für eine Einleitung von Drainagewasser gegeben hat. Dass eine Ausnahmegenehmigung, welche nur für besondere Härtefälle vorgesehen ist, erteilt wird, ist bei Vorliegen von Betrugsverdacht, wie in unserem Falle, wohl unmöglich. Eine solche Vorgehensweise würde Tür und Tor jedem betrügerischen Bauunternehmer öffnen!!!
Laut Gutachten aus dem Beweissicherungsverfahren von 2011 kann der Fundamenterder der Elektroinstallation nach Jahren einen gefährlichen Zustand einnehmen, dann versagt der FI-Schalter und es besteht Gefahr für einen Stromschlag für Mensch und Tier. (Lebensgefahr - Fundamenterder )
Abkürzung | Wer |
---|---|
SV1 | Hauptsachverständiger |
SV2 | 1. Sachverständiger für Statik |
SV3 | Sachverständiger für Statik |
RO2 | Richterin am OLG |
RO1 | Richter am OLG |
K3 | 3. Zivilkammer |
R4 | Richter am Landgericht (Richter Nr. 4) |
R3 | Richterin auf Probe (Richter Nr. 3) |
R2 | Richter am Landgericht (Richter Nr. 2) |
R1 | Richter am Landgericht (Richter Nr. 1) |
BKL | Beklagte (Fertigbau Firma aus dem nördlichen Saarland) |
UBA | Untere Bauaufsicht des Saarpfalz-Kreis |
Gersheim | Bürgermeister der Gemeinde Gersheim |
Zeit! | Zeit Diskrepanz |
Akte | Prozessakte |
Datum | Vorgang | Was |
---|---|---|
06.07.2023 | K3 BKL Zeit! | Das Grundurteil vom 06.07.2023 gibt uns dem Grunde nach Recht, rechtmäßig vom Vertrag zurückgetreten zu sein. Der Vertrag muss zurückabgewickelt werden. Das Haus kann von der Natur der Sache her nicht zurückgegeben werden. Aus diesem Grunde soll dem Bauunternehmer eine angebliche Bereicherung auf unserer Seite angerechnet werden. Info: In einem anschließenden Betragsverfahren soll geklärt werden, welchen Rest- bzw. Verkehrswert das Haus noch hat. Dazu bedarf es schon wieder eines Gutachtens. Wer soll diesmal die Kosten tragen? Seit 13 Jahren wurden wir immer zur Kasse gebeten. |
22.04.2023 | K3 BKL Zeit! | Die 3. Zivilkammer (K3) hat in der mündlichen Verhandlung vom 20.04.2023 die Verkündung einer Entscheidung für den 6. Juli 2023 um 9 Uhr (Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken - Raum 114NG) angekündigt - Begründung: urlaubsbedingt. Info: Der Bauunternehmer hat statische Berechnungen vorlegen lassen, die nachweislich vorsätzlich manipuliert wurden. Ihre Vorlage im Verfahren beim Gericht stellt demnach einen erneuten - strafrechtlich relevanten - Versuch dar, das Gericht in die Irre zu führen. |
02.03.2023 | Wir mussten das Darlehen viel früher als geplant in voller Höhe zurückzahlen, weil das vereinbarte Bauspardarlehen nicht ausgezahlt wurde. Die Zwangsvollstreckung ist vom Tisch. Das Anwesen bleibt unser Eigentum und alle Beweise bleiben erhalten!!! | |
08.02.2023 | K3 BKL Zeit! | Auf Antrag der Gegenseite hebt die 3. Zivilkammer den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 09.03.2023 auf und bestimmt neuen Termin für den 20.04.2023 um 10.30 Uhr. Grund: der Anwalt der Gegenseite befindet sich im Urlaub. |
24.01.2023 | K3 | Die 3. Zivilkammer bestimmt als neuen Termin zur mündlichen Verhandlung den 09.03.2023 um 13.00 Uhr. |
23.01.2023 | K3 Zeit! | Die 3. Zivilkammer hebt den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 23.01.2023 auf. Grund war: unser Anwalt war erkrankt. |
23.12.2022 | Zeit! | Die finanzierende Hausbank kündigt uns die Zwangsvollstreckung in das Grundstück und in das Privatvermögen an. Frist bis zur Zwangsversteigerung 6 Monate. Grund: aufgrund der Nichtbeleihungsfähigkeit des maroden Hauses wird ein schon seit zwei Jahren bereitgestelltes Bauspardarlehen versagt und es kommt nicht zur Ablösung des Vorfinanzierungskredites. Die Hausbank kassiert ca. 90.000 € Ansparsumme von der Bausparkasse ein verzichtet aber ohne Ankündigung auf die ihr in vollem Umfang abgetretenen Rechte aus dem Bausparvertrag. Der Bausparvertrag und dessen vollumfängliche Abtretung waren übrigens Voraussetzung für die Erteilung des Vorfinanzierungskredites. 😱 |
10.11.2022 | K3 BKL | Die 3. Zivilkammer verfügt, dass die von der BKL vorgelegte statische Berechnung aus 2018 den Anfordernissen nicht gerecht wird. Die BKL bekommt nochmals eine Frist von 3 Wochen den von der UBA in ihrer Nutzungsuntersagungsverfügung geforderten Nachweis der Standsicherheit des Erddruckbalkens und der lastabtragenden Querwand hinsichtlich der tatsächlich erfolgten Bauausführung vorzulegen. |
14.10.2022 | K3 BKL | Die 3. Zivilkammer verfügt, dass Beweis erbracht werden soll, ob ein statischer Nachweis hinsichtlich des Erddruckbalkens und der lastabtragenden Querwand noch erbracht werden kann... Es wird Termin zur mündlichen Verhandlung für den 23.01.2023 verfügt. |
05.09.2022 | UBA | Die Untere Bauaufsicht verfügt die Untersagung der Nutzung des Gebäudes sowie des Grundstückes. Es muss eine Absperrung durch einen Bauzaun rund um das Bauobjekt in einem Mindestabstand von 5 Metern erfolgen. FAKT: "Erddruckbalken nicht standsicher!!!" |
25.08.2022 | UBA | Die Untere Bauaufsicht kündigt Auflagen an, wie Untersagung der Nutzung des Gebäudes und Absperrung durch einen Zaun. |
06.07.2022 | UBA Gersheim | Da es bis zum 06.07.2022 keine Reaktion von Seiten der Fertigbau Firma bzw. von den bearbeitenden Stellen gab, sehen wir uns verpflichtet die Einsturzgefahr des Erddruckbalkens bzw. des Hauses anzuzeigen. Anzeige erfolgt per Fax und Mail an die Untere Bauaufsicht des Saarpfalz-Kreises und an den Bürgermeister sowie das Bauamt der Gemeinde Gersheim. |
14.06.2022 | R4 Zeit! | Landgericht (R4) Beschluss: Das Gericht beabsichtigt, den kompletten Begutachtungsprozess neu aufzurollen. Wir werden erneut zur Kasse gebeten (wir: 3000€ Fertigbau Firma: 500€), obwohl der im Februar entlassene Hauptsachverständige bereits voll bezahlt wurde und kein vollendetes verwertbares Gutachten abgeliefert hat, da er sich geweigert hat dies zu tun. R4 ignoriert geflissentlich offensichtliche Beweise, die mehrfach schriftsätzlich in den Prozess eingebracht worden sind, zu Gunsten der Fertigbau Firma. Weiterhin unterdrückt R4 das wichtige Gutachten bzgl. der maroden Statik des Bauwerkes. Ein Co-Sachverständiger für Statik hat dem Gericht x-mal mitgeteilt und aufmerksam gemacht, dass wichtige Unterlagen der Statik des Bauunternehmers fehlen und nachgereicht werden müssen, damit sein Gutachten geschrieben werden kann. Er weist das Gericht mehrmals daraufhin, dass der Erddruckbalken, der von der Fertigbau Firma hergestellt wurde, nicht standsicher ist, wenn die Statik nicht komplett nachgewiesen wird. Bis heute hat der Bauunternehmer nichts geliefert. Daraus folgt, dass das Haus einsturzgefährdet ist. |
23.05.2022 | R4 | Landgericht (R4) Beschluss: Der mündliche Termin vom 21.06.2022 wird aufgehoben - aus welchem Grund, erfahren wir erst durch Nachfrage beim Gericht. Wir hatten mit Schriftsatz vom 22.04.2022 mitgeteilt, dass wir nicht vergleichsbereit sind. Sollte der mündliche Termin Vergleichsverhandlungen gedient haben, stellt sich jedoch die Frage warum R4 dann die Parteien nicht geladen hatte. |
10.03.2022 | R4 BKL | Landgericht (R4) Terminverschiebung: Der mündliche Termin vom 07.06.2022 wird aufgehoben - Neuer Termin ist der 21.06.2022 - auf Antrag der Beklagten (BKL) |
01.03.2022 | (R4 Akte Zeit!) SV1 SV3 | Landgericht (R4) Beschluss: Der Hauptsachverständige (SV1) wird von seiner Verpflichtung ein Gutachten zu erstatten entbunden. Der Sachverständige für Statik (SV3), dem die Prozessakte (Akte) nicht übersandt wurde, wird gleichzeitig entlassen. Es wird Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 07.06.2022 bestimmt. Warum eine mündliche Verhandlung anberaumt wurde, wird nicht mitgeteilt. |
13.12.2021 | SV1 (R4 Akte) Zeit! | Der Hauptsachverständige (SV1) erklärt sich für befangen und reicht die Prozessakte (Akte) an das Gericht zurück. R4 hatte am 08.12.2021 verfügt, dass die Prozessakte an SV3 weitergeleitet werde sobald diese von SV1 zurück sei. SV3 wird die Akte nicht erhalten, obwohl sie dem Gericht vorliegt. |
08.12.2021 | KL (R4 Zeit!) (SV1 Akte) SV3 | Die Kläger (KL) haben eine Verzögerungsrüge eingereicht. Landgericht (R4) Beschluss: Dem Hauptsachverständigen (SV1) wird eine Frist bis 28.02.2022 gesetzt sein Gutachten fertigzustellen SV1 hat mit Schriftsatz vom 08.11.2021 mitgeteilt sein Büro Ende Januar 2022 zu schließen. Mitteilung durch das Gericht an den Sachverständigen für Statik (SV3), dass er die Prozessakte (Akte) erhält, sobald das Gericht sie vom Hauptsachverständigen (SV1) zurückerhalten hat. SV3 wird die Akte nicht erhalten, obwohl sie dem Gericht vorliegt. |
30.11.2021 | SV3 R4 Akte | Der Sachverständige für Statik (SV3) moniert bei Gericht, dass ihm die Prozessakte (Akte) immer noch nicht vorgelegt wurde. |
08.11.2021 | SV1 R4 Zeit! | Der Hauptsachverständige (SV1) erklärt sein Gutachten nicht fertigstellen zu wollen und er sein Büro Ende Januar 2022 (Zeit!) schließen werde. |
14.10.2021 | SV3 R4 Akte BKL | Der Sachverständige für Statik (SV3) bittet das Gericht um Übersendung des fehlenden Schriftsatzes der Kläger vom 07.06.2021 (Es dreht sich um die Frage nach dem fehlenden Fundament der tragenden 11.5 cm Stützwand) sowie um Vorlage verschiedener Dokumente durch den Bauunternehmer (BKL). Er benötigt die Prozessakte (Akte). |
11.10.2021 | SV3 R4 Akte BKL | Der Sachverständige für Statik (SV3) teilt dem Gericht, dass er vor über 3 Jahren sich in die Akte eingearbeitet hatte. Es ist jetzt wieder notwendig, dass er sich erneut vollständig in die Akte und ihre Anlagen einarbeitet. Er benötige auch die Statik für den Ringbalken unter dem Dach. Er soll lt. Schreiben des Gerichts vom 16.08.2021 mit der Erstattung seines Gutachtens fortfahren. |
07.10.2021 | SV3 R4 Akte | Landgericht (R4) Beschluss: Der Sachverständige für Statik (SV3) soll sein Gutachten um die Beweisfrage aus dem Schriftsatz der Kläger vom 07.06.2021 erweitern. Diesen Schriftsatz der Kläger erhält der SV3 aber nie. Es dreht sich um die Frage nach dem fehlenden Fundament der tragenden 11,5 cm Stützwand. Es mangelt an der Standsicherheit des Erddruckbalkens, wenn die Stützwand 11,5 cm statisch nicht nachgewiesen wird. Der dazugehörige Beschluss von R4 wird nicht in die Prozessakte aufgenommen. Er ist dort nicht auffindbar. 😱 |
07.09.2021 | SV3 R4 Akte | Der Sachverständige für Statik (SV3) bittet das Gericht um die Beantwortung von vier noch offenen Schreiben (18.09.2018, 14.11.2018, 25.05.2020 und 27.10.2020). Er möchte sein Gutachten erstellen. Es mangelt an der Standsicherheit des Erddruckbalkens, wenn die Stützwand 11,5 cm statisch nicht nachgewiesen wird. Weiterhin bittet er um Vorlage der Prozessakte (Akte). |
27.04.2021 | R4 Akte | Der aktuell zuständige 4. Richter (Einzelrichter) in dem Verfahren teilte mit, er werde sich bemühen, sich zeitnah in die Sache (Akte) einzuarbeiten und weitere verfahrensleitende Maßnahmen erlassen. |
27.10.2020 | SV3 R3 Akte | Der Sachverständige für Statik (SV3) moniert, dass ihm die Prozessakte (Akte) nicht vorliegt. Er macht darauf aufmerksam, dass die Standsicherheit des Erddruckbalkens nicht gegeben ist, wenn die Standsicherheit der 11.5 cm Stützwand, die als Auflager dient, nicht nachgewiesen wird. Es fehlen immer noch die Überwachungsprotokolle für die Betonfertigteile. SV3 macht auf die Gültigkeit seines Schreibens vom 18.09.2018 aufmerksam. Hinweis: das erforderliche Fundament der 11.5 cm Stützwand fehlt. |
25.05.2020 | SV3 R3 Akte | Der Sachverständige für Statik (SV3) macht das Gericht darauf aufmerksam, dass das letzte Schreiben des Gerichts 1 Jahr 6 Monate zurückliegt (20.11.2018). |
18.09.2018 | SV3 R2 | Der Sachverständige für Statik (SV3) macht das Gericht darauf aufmerksam, dass die von dem Bauunternehmer vorgelegten statischen Unterlagen nicht korrekt sind. Er bittet um Klärung der Frage, wie er verfahren soll. Hinweis: Es gibt ein privates Bodengutachten, welches bereits diese Frage geklärt hat. Die darin gemachten Angaben sind mit den Erfahrungswerten des Sachverständigen fast deckungsgleich. Der Bauunternehmer versucht plötzlich so zu tun, als wenn er dieses Bodengutachten nie bekommen hätte. Nicht nur, dass der Stützwand für den Erddruckbalken das erforderliche Fundament fehlt, sondern auch der Erddruck, der auf dem Erddruckbalken lastet, ist viel höher als der Bauunternehmer in seiner Statik angenommen hat. |
14.09.2018 | SV3 R2 | Der Sachverständige für Statik (SV3) wendet sich an das Landgericht und bittet um Vorlage noch fehlender Unterlagen durch den Bauunternehmer. Es muss u.a. die Statik für die Stützwand des Erddruckbalkens vorgelegt werden, da der Erddruckbalken nicht standsicher ist, sollte dieser statische Nachweis fehlen. |
12.05.2011 | SV2 R1 | Der Sachverständige für Statik (SV2) wendet sich an den Hauptsachverständigen und übersendet eine lange Liste die Unterlagen bezeichnet, die er vom Bauunternehmer benötigt. Im Jahre 2018 werden Teile von diesen Unterlagen durch den heutige Sachverständigen für Statik SV3 ebenfalls benötigt, doch diese Dokumente sind verschwunden. Nachweislich fehlen vom Bauunternehmer gesendete Unterlagen in einem Beweismittelordner. Dieser Beweismittelordner aus dem Jahre 2011 wurde den Klägern erst Anfang des Jahres 2022 zugänglich gemacht. Daraus folgt, dass den Klägern ein wichtiges Beweismittel 11 Jahre lang vorenthalten wurde. Dieser Beweismittelordner enthält auch ein Dokument aus dem Jahre 2010, welches anschaulich beweist, dass bereits zum damaligen Zeitpunkt bekannt war, dass das Haus falsch abgedichtet wurde und es sich augenscheinlich um einen irreparablen Kardinalfehler handelte. Dem Gericht hat man aber stets weismachen wollen, dass lediglich eine fehlerhafte Drainage vorliegt. |
Von den Arbeiten während der Bauphase wurden über 2.000 sehr hochauflösende Fotos mit einer Profikamera erstellt, die wichtige Details zeigen. Die in den Bildergalerien gezeigten Fotoaufnahmen liegen seit dem Start des Beweissicherungsverfahren im Jahre 2011 dem Gericht bzw. den Gutachtern und dem Bauunternehmer vor. Ausnahme bilden lediglich einige sehr wenige Aufnahmen aus neuerer Zeit. Mehrere Datenträger (CD's und DVD's) mit dem Bildmaterial wurden der Gegenseite und dem gerichtlich bestellten Sachverständigen auf der Baustelle übergeben. Erdrückende Beweise, die keiner ignorieren kann, auch der gerichtlich bestellte Sachverständige nicht.
Die Eheleute Rebmann, beauftragten im Jahr 2010 eine Fertigbau Firma aus dem nördlichen Saarland als Generalunternehmerin mit der schlüsselfertigen Erstellung eines Einfamilienhauses auf einem uns gehörenden Grundstück in Gersheim-Herbitzheim bei Homburg.
Die Generalunternehmerin begann im September 2010 mit den Bauarbeiten. Gemäß dem jeweiligen Baufortschritt überwiesen wir bis Dezember 2010 Teilzahlungen in Höhe von insgesamt 135.000,00 EUR an die Fertigbau Firma.
Noch während der Bauphase, Ende Dezember 2010 wiesen wir den Bauunternehmer schriftlich auf diverse (kleinere) Mängel hin, die wir entdeckt hatten, und baten um Behebung derselben. Da die Fertigbau Firma keine Anstalten machte, die Mängel zu beheben, beauftragten wir privat einen Sachverständigen mit der Aufnahme einer Mängelliste. Zahlreiche Mängel wurden festgehalten. Wir forderten die Fertigbau Firma unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auf. Einige kleinere Mängel wurden in Folge oberflächlich "behandelt", ansonsten erfolgte keine Reaktion der Fertigbau Firma.
Mit einem Schreiben vom 06.01.2011 teilt der Bauunternehmer lediglich mit: "...5. Wir sehen die aufgeführten Punkte nicht als Baumängel bzw. Bauschäden, sondern lediglich als noch offene Punkte der Bauausführung. Diese Punkte werden natürlich von uns fachgerecht erledigt."
😂😭
Wir engagierten den ersten von sechs Anwälten, der im Jahre 2011 das Beweissicherungsverfahren beim Landgericht in Saarbrücken beantragte. Es war unfassbar für uns, als sich herausstellte, dass dieser Anwalt sich auf betrügerische Weise auf unsere Kosten bereichert hatte. Eine Strafanzeige wurde verfolgt und der Anwalt wurde verurteilt. Seine Berufung hatte keinen Erfolg. Wir hörten, dass er seine Zulassung als Anwalt verloren hat...
😱😰
Das ist erst der Anfang einer immer noch andauernden schrecklichen Odysee.
Bleiben Sie am Ball, denn es gibt bald viel mehr davon!!!